V. Die Zeit nach dem November 1918

1. Die Hintergriinde der Steuerflucht

Seit 1914 hatte er die, fiir damalige Verhaltnisse riesige Summe von rund 30 Millionen Reichsmark, erwirtschaftet. Solange es auf legalem Wege moglich war verlegte er in den vergangenen vier Jahren des Krieges den weitaus grohten Teil dieser Summe ins Ausland, namentlich nach Holland

Die schwersten Sorgen aber machte sich der junge Fokker iiber seine Schulden an das Deutsche Reich und vor alien Dingen, wie er um sie herum kommen konnte. In den vergangenen Kriegsjahren zahlte er offenbar keine miide Mark in die Kassen des Fiskus. Von seinen 30 Millionen verdienten Reichsmark war immerhin knapp die Hiilfte steuerpflichtig. [43] *)

Gegen Ende des Jahres 1919 wurde der Name Fokker aus der Firmenbezeichnung gestrichen und von nun an hiefi die Unternehmung, Schweriner Industrie-Werke G. m.b. FI.. Bis zur Mitte 1919 lief die Firma weiterhin unter der Bezeichnung Fokker-Werke G. m.b. H. und stellte seit dem Knegsende am 11.11.1918 auch noch Flu^zeuge her. Nach Inkrafttreten des Versailler Diktates am 10.01.1920, das unter anderem auch die Entwicklung und den Bau von motorisierten Flugzeugen jeglicher Art dem deutschen Volk verbot, iibernahm sie die Fertigung von Booten, Kanus und ahnlichen Sporxgeraten’). Die Unie Bank voor Nederland & Kolonien of Amsterdam erwarb den Hauptteil dieser Werke und dem Deutschen Reich war somit auch die letzte Moglichkeit genommen an die Schulden des Herrn Fokker heranzukommen. Darum veroffentlichte die Reichsregierung die genaue Summe der Steuerschuld des Herrn Fokker in Hohe von 14.251.000,- Reichsmark und setzte durch, daft alle diejenigen, an die Fokker noch Forderungen geltend machen konnte, diese Betrage von nun an direkt an die Reichsregierung abfuhren mufiten2).

Aber nicht nur an die Reichsregierung hatte er Schulden, auch einige Firmen und Privatpersonen hatten noch Forderungen an ihn zu stellen. So wurden mehrere gerichtliche Schritte eingeleitet und nachdem er sich der deutschen Gerichtsbarkeit durch seine Flucht nach Holland entzogen hatte, wurde fiir sem Vermogen durch das Vormundschaftsgericht zu Schwerin ein Vermogensverwalter eingesetzt. Nach und nach wurde das Vermogen von Anthony Fokker, das auch einige Hauser umfafke, zu billigen Preisen an seine Glaubiger verkauft oder anderweitig liquidiert. Uber Rechtsstreitigkeiten in die Fokker verwickelt war und die dabei entstandenen Schriftstiicke existiert eine Sammelmappe, die bis oben hin vollgestopft ist).

Uber die Steuerflucht des Herrn Fokker kursieren eine Menge Gerikhte und eigentlich weift niemand hieriiber nichts genaueres. Da es die Aufgabe dieses Werks sein soil, alle bekannten Fakten darzulegen und nicht neue Zweifel zu schaffen, mochten wir an dieser Stelle einige Faksimile Wiedergaben interessanter Schriftstiicke emschieben’1).

) Fokker: Derfliegende Hollander, S.2S4, 1933.

■) Siehe faximiler Abdruck auf einer der nachsten Seiten.

) St. idiarchiv Schwerin, Platz der Jugend 12-14. Teile dieser Марре befmden sich Archiv des Auiors.

‘) Fokker: Der fliegende Hollander, S.296, 1933. Der Faimis wegen wollen wir hier auch Fokkers Darstellung der Steuerflucht wiedergeben. "…In Deutschland hcrrschte damals – und auch heute noch – ganz allgemcin die Ansicht, dass ich mein Geld per Flugzcug ausser Landes gebracht hatte. An dem Tag, als ich offiziell Deutschland vcrlicff, veroffentlichte die Hetzpresse eine Kankatur (hiervon hatte der Autor gerne eine Kopie) von mir, ніс ich in cinem Flugzcug sass, unter dem ein dicker Sack mit der Aufschrift "100,000,000 Mark" hing, das Flugzcug flog nach Holland, vjhrcnd ich Deutschland Lebewohl zuwinktc. Es ist jedoch nicht zutreffend, dass ich Geld im Flugzcug befordert babe. Ich vcrlicff im Gcgenteil Deutschland nut Wissen der Regienmg sowic der Zoll – und Stcuerbehorde Мете Firma zahlte samtliche Kricgssteuem bis zum genauen Zcitpunkt meincr Abrcise, worauf ich eine offiziclle Quittung nebst der Erlaubnis das Land zu verlassen (auch hiervon hatte der Autor gerne eine Kopie), crhielt…Da die dcutschc Hetzpresse nach meincr Abrcise ein furchterhchcs Gehdul angcschlagen und Kankaturen uber die "Kapitaljlucht" veroffenthcht hatte, verlangtc die deutschc Regicrung plotzlich noch 18 Millionen Mark riickstandigc Steuem von mir. Ich weiss nicht mehr ganz getгаи, auf was sie sich bei dieser hahncbiichenden Forderung stiitztc, zumal ich ja cine Bescheinigung der Stcuerbehorde des Inhalts, dass ich alien mcinen Vcrpflichtungen nachgekommcn sci, erhalten hatte; jedenfalls stellte sie die Forderung…Ich sagte mir aber, wenn ich jemals Wert darauf legtc, nach Deutschland zuruck-zukchren, musste ich die A ngelegenheit irgend vie in Ordnung bringen. Die deutsche Stcuerbehorde belegte inzu ischen man gauzes noch in Deutschland verbhebenes Eigentum, Grundbesitz, Hauser, Fabnkcn usw., mit Bcschlag, bis ich die 18 Millionen bezahlt hdtte…Kach einigem Hin und Her trat ich in direktc Verhandlungen mit dem deutschen Finanzmimstenum…Meine beiden Rechtsanwdlte und drci Herren vom deutschen Finanzministerium stntten zwei Tage lang herum, bis schliefflich cine Einigung zustande kam, nach der ich – falls ich nicht umschtc die A ngelegenheit fruher zu liquidieren – innerhalb von 5 Jahren 6 Millionen Mark zahlen sollte. Zu der Zeit ging die Entwertung der Mark noch nicht so rasch vor sich; spater aber, als Erzberger Finanzm mister war, nahm sie ein derartiges Tempo an, dass ich es fiir am vorteilhaftesten hielt, mich meincr Schuld von 6 Millionen Mark mit ein paar tausend Gulden zu entledigen. Ich fiirchtete ndmlich, dass spater einmal ein Gesetz iiber die Aufoertung noch ausstehender Schulden erlassen wurde, was ja auch tatsachlich der Fall war. fedenfalls wurde ich so muhelos diese Extraschuld los und hatte dadurch die Moglichkeit, jederzeit unbesorgt nach Deutschland zuruckzukehren. "

Was die Reichsregierung zu dem Schritt veranlasst haben konnte weitere Steuerschulden bei Fokker geltend zu machen, wissen wir nicht. Die Moglichkeit, daft Fokker hier die Wahrheit sagt, bestcht aber, da das Diktat von Versailles zwar noch nicht fest stand, aber dock schon abzusehen war, dajl es Deutschland ungerechtfertigte finanzicllc Belastungen auferlegen wurde. Tatsachlich muff es Fokker aber auch gelungen sein mit den Steuerhehorden klarzu kommen. Immerhin existieren Fotografien, die ihn wahrend Segelflugveranstaltungen in den zwanziger fahren auf der Rohn

icigcn.

Auch in dieser Марре enthaken sind Vertrage, welche die Liquidierung des Fokker’schen Vermogens betreffen. Einen dieser Vertrage mochten wir hier wiedergeben. Leider ist das Original in so schlechtem Zustand, daE es uns nicht sinnvoll erschien, es als Faksimile wiederzugeben. Aus diesem Grund legen wir hier nur eine Abschrift vor.

den 19.Septester 1919

V. Die Zeit nach dem November 1918

In. der Anlage tlberreiche ich ergebenst einen i-*-ich

BeschluS, durcn 2en das gesamte inlhrdische Vemcgen des Fabrikdirekrtors Anthony H-G. Fokker in Schwerin zur Zeit Amsterdam (Holland) auf Grund des § 1 des Kriegssteuersicherungsgesetzes vod 9-April 19П, der §§ 5 und 14 des Steuerfluchtgesetzes vom 26.

Juli 1918 , des § 1 des Gaaetzes zur Brganz^ng des SteuerTluchtgesetzes vom 29. Juli 1919, schliedlich des § 12 Abe. 4 des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juni. 1 91 6,beschlagnahmt habe-

Da sich Herr Fokker zur Zeit із Auslande befin – det, also selbst seine Interessen vrahrzunkhmen nicht in der Lage istT ersuche ich ergebenst auf Grund dee § 1911 des Hdrgerlichen-Gesetzbuches einen Ab- wesenheitspfleger zu bestellen.

Als Abwesenheitspfleger bringe ich Herm Rechts – anwalt Behm Schwerin ergebenst in VorschLag und er­suche un be з chleuni gt e weitere Veranlassung.

Подпись:V. Die Zeit nach dem November 1918An

das st&dt. Vormundschafts-und NechlaBgericht

Hieraelbst

V. Die Zeit nach dem November 1918

Bi icU« I 1

 

ЧасЬОеа ear Pacnzeirairtor Авіпоцу Н. С. Токхлг їв Sctoaerin, z-Zait <миг«ш ( Holland ) die лиґ Cruac 0«а Eicbapoaitabaacпа 16а тоа i6.Sapt. aoar 1919 reetgt»etttm Eiebamalt ant >4.251.000 к cucftt bagatxrac.1t hat, wird мів («••■tat ta і ft. едва baslndlicftaa «traDps auT Gr-und баа І I Ota triegaatautreicfterungagaaetzaa rot 9.April ’9’7 ,6ar I 1.5 чай >A Леа Slauerfluefttgaaetraa тоа 26.

Jeai I 9> в, чопе Oat § I ota Uaaattta our tr-gAnzung da. Staoarflucntgaaattta roa 2». Juni >9» 9 . acftllaBLlcft Ota 1 <2 Aba. 4 Ota Inapaltutritaatua roa 21. Juci 19 6 tier»it biacbUpaaat.

Cla bttttUpataa bat die lixznng, Oak jeda VarTUgung Oaa barm Pokzar c>Oar tinea Vartratara, dia gaeignat іаг, fcrttniBftn bat Batebaa ban. da a backlbg. лслааппасьап UaetaTialoia ви baa lMrec&tl«aB, Xfieo veil d. a Reicbt beta, baa Maezlbg. Sumtrwcats LendaaTie*u» gagaoubar UBgUltlg lat.

£a argabt babas – ac Jtdtrmano cla cringaode taming,

*•» ieraaiOuag at mar tlganac Haflbaraeil. ail narre Four, bta Яаісьа-Ьаг». ferezlbg. Scftrarinacsen Lanoradiazu btaia – Iraccligenda VarTCgucgrc zu ІгеГГес, .ctDtaonairt iba bti baa «вгайсь, earn la. tltoc oafinclicbaa V. racgeo nr baa Eta Z^griff ваг Slaaeroabbrba it Oaa лиаіапв zu rattac. babllflict zu hi.

Alla babe rear lx Privatperaonen vardec arauebt, each – Ciatlicba Mule.—zgre aefert ac Caa ur. tarxaicbnarmt baaitj-
steuaraat g. laogtn zu leaaen.

ІиаЬааоавага «аім left auf вав trials baa Harm Baxcfta – ubitm bar Гиаама toa 26. Juli <9)9 bin. watte alien bee Регаопев, dia bai ваг AufftnOung топ Vtraftganawrt. n, вів ваг Staua rbabbrba Ы after no eft urxbtZAJsct gabliabab ашв, її eh та Гвіані aacbarx, aftgantaaana balobraingaa zugaaprocftac

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Sebrarla, IHaefclhg. Idea 19. September l9’9

Dae baaltzatauaraart.

pi. Dr. Xbaalax.

V. Die Zeit nach dem November 1918

2.’} Zu acsreibea as den Vcrillzasdes da г hiskocsa caleuerTerasle – gvisgekossl sales

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zu Hfcades dee fcerrs Flsaszraia Dr. _ b s • 1 e r, sier.

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-cbwerin, dec S. Oktcber 1919.

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V. Die Zeit nach dem November 1918

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….. das……………………………………………………..

…. Vormundschaftagirlaht dir

Stadt S c. h. w »….r..

 

Jinliiial Di. W. Peters and Hans Ulrich Behm

Rechtsanwalte und Notare
Schwerin 1. M., MarlcnstraBc Nr. 3.

——————

 

liank-Konlo:

Mcckl. Ilfpolbckta – und Wtchitlbank

 

Fernsprccher Nr, 1088

 

……………………………….. Schwerin, den.9 ,Qktober.1919,

Brtr. iff. t Itgschaft Fokkir..

 

Подпись: -316-
V. Die Zeit nach dem November 1918

V. Die Zeit nach dem November 1918V. Die Zeit nach dem November 1918

Schwerin, den 3. November 1919. vor mir, dem zu Schwerin i/М. wohnhaften Meckl. Notar Justizrat Dr. Wilhelm Peters erschienen heute

1. ) Herr Rechtsanwalt Hans Ulrich Behm zu Schwerin,

2. ) Herr Prokurist Fritz Cassel – Berlin

Herr Rechtsanwalt Behm ist mir personhch bekannt, er hat mir Herrn Cassel glaubhaft vorgestellt. Gegen die Geschaftsfahig = keit der erschienenen sind Bedenken mcht entstanden.

Herr Rechtsanwalt Behm erklarte, daft er die nachstehenden Er = klarungen in seiner Eigenschaft als Abwesenheitspfleger des Di = rektors Anthony H. G. Fokker zu Amsterdam abgebe, Herr Cassel, daft er in Generalvollmacht fur Herrn Bankier, Architekten Karl Hiller zu Berlin Handle und seine samtlichen Erklarungen fiir diesen abgebe. Er iiberreichte die erste Ausfertigung der am 1. November 1919 vor dem Notar Justizrat Paul Tiktin beurkundeten Generalvollmacht.

Die Erschienenen erklarten den nachstehenden Kaufvertrag zu meinem notanellen Protokoll.

§1

Herr Rechtsanwalt Behm verkauft das dem Direktor A. H.G. Fok = ker zu Berlin gehonge, Bellevuestr. 13, gelegene Wohnhaus, Grundbuch von Potsdamertorbezirk Band 1, Blatt Nr. 25, an Herrn Architekten Karl Hiller zu Berlin fiir einen Kaufpreis von 1.050.000 Mk.- einer Million und fiinfzigtausend Mark – Das Grundstiick wird in denje = nigen Scheiden und Grenzen verkauft, in denen Verkaufer es be =

sessen…

sessen hat bzw. rechtlich hatte besitzen konnen unter Ausschluft jeglicher Haftung fiir Mangel irgend welcher Art und Grofte. Mitverkauft werden alle wesentlichen Bestandteile und al = les Zubehor.

Dem Kaufer ist eine Abschrift der Eintragungen zum Grundbu = che des Grundstiicks vorgelegt. Ihm sind dadurch die Eintragungen zum Grundbuch bekannt, insbesondere auch die zur 2. Abteilung eingetragenen Verpflichtungen und Beschrankungen. Jede Haftung fiir Vollstandigkeit des Grundbuchauszuges, der am 27,Oktober 1919 beim Verkaufer eingegangen ist, wird jedoch abgelehnt.

Verkaufer verpflichtet sich jedoch, die Eintragung der Ver =

fiigungsbeschrankung vom 7,Oktober 1919 fiir den Fall der Geneh = migung des Verkaufes durch das Besitzsteueramt und stadtische Vor =

mundschaftsgericht zu Schwerin und Freigabe des Grundstiicks aus der Beschlagnahme loschen zu lassen.

§2

Der Kaufpreis wird in folgender Weise benchtigt:

1. ) Kaufer ubernimmt in Anrechnung auf den Kaufpreis

die fur die preuBische Pfandwertbank zu Berlin eingetragene Hypothek von 650.000 Mk.

nebst den verschreibungsgemaBen bzw. verein = barren Zinsen und Bedingungen.

2. ) Das Restkaufgeld von 400.000 Mk. wird in folgender

Weise benchtigt:

a. das halbe Kaufgeld von= 200.000 Mk.

wird sofort bei Unterschnft dieses Vertrages an den beurkundenden Notar durch Scheck, der unter dem iiblichen Vorbehalt angenommen wird, gezahlt.

Die Weiterzahlung an den Verkaufer darf erst nach Wirksamwerden des Vertrages erfolgen, andernfalls hat die Riickzahlung mit den Taufenden Bankzinsen am Kaufer zu erfolgen.

3. ) die restlichen 200.000 Mk. mit 4. v. H. Zinsen 200.000 Mk.

vom 1.November 1919 ab werden vor Abgabe der Auf= lassungserklarung an den Verkaufer gezahlt, sollte

1.050.000 Mk.

je-

jedoch die Besitziibergabe vorher erfolgen, vor der Besitz = iibergabe.

§3

Die Gefahr des Gebaudes geht mit der Genehmigung dieses Vertrages durch das Besitzsteueramt Schwerin und das Vormund = schaftsgericht Schwerin, sowie der Freigabe von der Beschlag= nahme durch die Wohnungsinspektion Berlin auf den Kaufer iiber.

Die Auflassung hat spatestens bis 15.Tanuar 1920 zu erfolgen, die Besitziibergabe ebenfalls bis zu diesem Tage, falls Kaufer die Restzahlung von 200.000 Mk. leistet, kann er jedoch die Besitziibergabe schon vorher erlangen.

§4

Die Einnahmen, Zinsen und Lasten werden mit dem Stichtage l. Oktober 1920 zwischen den Parteien verrechnet.

§5

Kaufer werden mit dem Zeitpunkt, zu welchem die Gefahr des Grundstiicks auf ihn iibergeht, etwaige Anspriiche gegen die Feu = erversicherungsgesellschaft jedoch ohne jegliche Haftung abge = treten.

Kaufer tritt in die bestehende Feuerversicherung ein, ebenso in andere etwa bestehende Versicherungen, insbesondere Haft = pflichtversicherungen und ubernimmt es, die Policen nach Uber= gang des Eigentums auf sich umschreiben zu lassen.

Ebenso tritt Kaufer in den mit dem Hausverwalter Dargel etwa abgeschlossenen Vertrag ein und verpflichtet sich, den Ver= kaufer von alien Anspriichen des Dargel freizuhalten.

Kaufer tritt auch in alle sonstigen, das Grundstiick betref= fenden Vertrage, ein.

§6

Im Keller des Ffauses befinden sich noch mehrere Kisten mit Materialien des Verkaufers. Diese Kisten konnen bis zur Auf= lassung, falls diese jedoch vor dem l. Januar 1920 verlangt wird, bis l. Januar 1920 im Keller stehen bleiben, ohne daft Ver =

kau……

kaufer hierfiir ein Entgeld zu zahlen hat.

§7

Der Verkaufer behalt sich fur diesen Vertrag die Genehmi = gung des Besitzsteueramtes und des Vormundschaftsgerichts zu Schwerin vor, der Kaufer behalt sich das Recht vor, von diesem Vertrag zuruckzutreten, wenn die zustandige Wohnungsbehorde das Grundstiick bis zum 15.Dezember 1919 aus der Beschlagnahme nicht ganz frei gibt.

§8

Die gesamten durch diesen Vertrag und dessen Ausfiihrung entstehenden Kosten, sowohl Stempelkosten, Maklerprovision, Vertragskosten, Kosten der Auflassung und der Loschung der Ver= fiigungsbeschrankung zu Gunsten des Steuerfiskus und alle son = stigen Kosten tragt der Kaufer allein. Ebenso alle Reichs= Landes = und Komunalsteuern, welche durch den Vertrag entstehen.

Das Protokoll ist vorgelesen, genehmigt und wie folgt unter = schneben.

(gez.) Hans Ulrich Behm Rechtsanwalt (gez.) Fritz Cassel

(gez.) Justizrat Dr. Wilhelm Peters Meckl. Notar.